Das neue Rauchergesetz ist unpraktikabel – und das ist gut so!

Das neue bayerische Rauchergesetz ist viel zu kompliziert – und das ist gut so!

Es war ein langer Kampf, aber wir haben es geschafft: Der von CSU-Fraktionschef Georg („Schüttel-Schorsch“) Schmid“ durchgepeitschte Brutalo-Rauchverbot in Bayern wird zum 1. August durch ein liberales Nichtraucher-Schutzgesetz nach dem spanischen Modell abgelöst: Erlaubnis für Nebenraumlösungen, Wirte von Einraumkneipen entscheiden selbst, ob geraucht werden darf oder nicht. Und weil wir nun mal in Nayern sind, enthält die neue Gesetzesfassung eine Ausnahmeregelung für Bierzelte, in denen künftig wieder nicht nur gesoffen und gegrölt, sondern nauch nach Herzenslust geuqalmt werden darf.

Es hat sich also in München eine Koalition der Vernunft durchgesetzt. Die alte Lösung mit dem von Ministerpräsident Günther Beckstein, dem schlauen Fuchs aus Franken, eingeschobenen Vorbehalt (Rauchverbot nur in „öffentlich zugängliche Gaststätten“, was den Begriff der „geschlossenen Gesellschaft“ und damit die vielen Tausend Raucherclubs in Bayern gebar) war selbst nach Ansicht der Ordnungsbehörden einfach nicht durchsetzbar und wurde deshalb nun kassiert.

Die neue Lösung ist allerdings nur zum Teil spanisch, ansonsten aber wieder typiswch deutsch. Ja, in Einraum-Kneipen darf wieder legaliter geraucht werden – aber nur, wenn diese größer als 75 Quadratmeter sind. Ich sehe schon Polizisten mit Meßbändern durch die Lokale kriechen und mühsam Flächenrechnungen auf Bierdeckel kritzeln.

Erlaubt soll das Rauchen auch nur dann sein, wenn in der Kneipe nur „kalte oder einfach zubereitete warme Speisen“ serviert werden. Wenigstens bleibt die Küche nicht ganz kalt, wie das in einem ersten Vorschlag der Landesregierung einmal heießen hatte. Laut Gesundheitsminister Markus Söder gelten die Ausnahmen für „Fritteuse, Mikrowelle oder Kleinkochtopf“. Spannende Frage: Wird am Ende der maximal mögliche Durchmesser des Kochgeräts vorgeschrieben? 22 Zentimeter oder 28? Vielleicht auch dessen Höhe? Sonst könnte ich mir als Wirt ja womöglich lauter Spargeltöpfe in die Küche stellen und damit Verbotenes bruzzeln.

Söder sagte, das neue Gesetz solle Rechtssicherheit und Klarheit schaffen und außerdem praktikabel sein. Ich habe da so meine Zweifel. Aber das macht nichts: Je unpraktikabler und unüberprüfbar, desto besser. Der Chef des Münchner Kreisverwaltungsreferates, Wilfried Blume-Beyerle, hat von Anfang an eine Politik des zivilen Ungehorsams betrieben, indem er sich weigerte, seine Beamten wie eigentlich vom Gesetz vorgeschriebenen als Raucherpolizei durch die Wirtshäuser scheuchen. Und er wird ihnen jetzt ganz sicher keine Meterstäbe in den Holster stecken, damit sie Kneipen- und Topfgrößen überprüfen.

Es wird also bei der fröhlichen bayerischen Anarchie in Sachen blauer Dunst bleiben, und das ist gut so. Andererseits ist dafür gesorgt, dass Nichtraucher den ihnen zustehenden Schutz vor Fremdqualm garantiert wird.

Den Rest soll der gesunde Menschenverstand regeln: Gegen Menschen, die einem anderen gegen dessenn Willen Rauch ins Gesicht blasen, gibt es schließlich in Bayern eine traditionsreiche und erzieherisch hochwirksame Form der Unmutsäußerung: die Watschn.

Dieser Beitrag wurde unter Das Leben an sich abgelegt und mit , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort auf Das neue Rauchergesetz ist unpraktikabel – und das ist gut so!

Schreibe eine Antwort zu Susanne PutzAntwort abbrechen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.