Die Streichel-Tarantel darf nicht mehr an Bord

 

„Die spinnen, die Amis“: Wie oft habe ich (selbst Amerikaner) diesen Spruch schon erdulden müssen. Aber es ist wirklich etwas dran. Allerdings scheinen selbst Amerikaner imstande zu sein, den schlimmsten Auswüchsen ihrer Irrationalität ein Ende bereiten zu können. Ich meine damit die in den vergangenen Jahren ausgeuferte Praxis, exotische Tiere mit an Bord von Flugzeugen zu nehmen, weil der Fluggast sie zur „emotionellen Unterstützung“ benötigt.

Damit ist jetzt zum Glück Schluss. Alle großen US-Fluggesellschaften haben angekündigt, in Zukunft nur noch ausgebildete Hunde als Begleitung von Menschen mit körperlichen Behinderungen – meist Blinde – an Bord zu lassen.

Also: Keine Truthähne und Enten mehr auf dem Nebensitz. Der Haus-Pfau muss genauso daheim bleiben wie der Hamster. Und auch die Streichel-Tarantel darf nicht mehr auf der Armlehne Platz nehmen.

Neue Bundesvorschriften, die nächste Woche in Kraft treten, schränken die Definition von Servicetieren erheblich ein. Infolgedessen gelten emotionale Unterstützungstiere nicht mehr als Servicetiere. Fluggesellschaften, die bisher für diese Tiere sorgen mussten, sind nicht mehr dazu verpflichtet, dies zu tun.

Eine Reihe von Fluggesellschaften sahen sich gezwungen, auf eine zunehmende Anzahl von Beschwerden zu reagieren, die von Hunden, die nicht ausreichend auf das Töpfchen gehen, bis hin zu aggressiven Hunden, die angreifen und Verletzungen verursachen, reichen.

Vor ein paar Jahren trug ein weiblicher Flugpassagier ein Hängebauchschwein unter dem Arm an Bord einer US-Airways-Maschine. Das Vieh kotete auf den Gang, und nach lautstarken Protesten von Mitreisenden musste Frauchen mit dem grunzenden Haustier unter Protest wieder aussteigen.

Schlagzeilen machte der Fall der fünfjährigen Gabriella Gonzales, die 2017 im Flughafen von Portland, Oregon, von einem Pitbull angefallen und gebissen wurde, der als seelischer Begleiter bei einem Flug der Alaska Airlines eingebucht war. Die Mutter der kleinen Gabriele verklagte den Hundebesitzer und die Fluggesellschaft auf insgesamt 1,1 Millionen Dollar Schadenersatz

Das US-Verkehrsministerium definiert nun ein Servicetier als einen Hund, der „individuell ausgebildet wurde, um Arbeiten oder Aufgaben zugunsten einer qualifizierten Person mit einer Behinderung, einschließlich einer körperlichen, sensorischen, psychiatrischen, intellektuellen oder anderen geistigen Behinderung, auszuführen.“

Dass dies ein speziell amerikanisches Problem ist, zeigt die Art, wie beispielsweise die Deutsche Lufthansa mit dem Problem umgeht. „Hunde und Katzen mit platter Nase (brachyzephale Tiere) wie Möpse, Bulldoggen und Perserkatzen, können wenn sie unter 8 kg wiegen mit in die Kabine genommen werden. Schwerere dürfen jedoch nicht in den Frachtraum von Passagierflugzeugen, können aber als Cargo von reinen Frachtflugzeugen aufgegeben werden“, heißt es dort in den Beförderungsrichtlinien. Manche europäische Fluggesellschaften erlauben sogar Hamster, Kaninchen und Falken im Passagierraum, allerdings nur in bissfesten Boxen.

Wie man sieht spinnen doch nicht nur die Amis…

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