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InterNIC und DENIC

InterNIC wacht über die Namensvergabe Als die Namensliste im Internet zu lang wurde, um sie per Rundschreiben verwalten zu können, suchte man irgendeine Organisation, die über die Namensvergabe wacht. Die InterNIC (Network Information Center) entstand also, wie so vieles im Internet, aus einem Bedürfnis heraus, nicht aufgrund einer Verordnung von oben. Das InterNIC und eine ganze Reihe Unter-NICs führen das weltweite Namensregister im Internet. Und weil von Amerika aus nicht alle Länder zu überblicken sind, wurden auch Tochterorganisationen in einzelnen Ländern gegründet. In Deutschland hat die DENIC diese Aufgabe übernommen.

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Das DENIC prüft nur, ob ein Name schon einmal vergeben worden ist Das DENIC, zum Beispiel, hat seinen Sitz in Karlsruhe und ist für die Vergabe von Domain Names in Deutschland zuständig. Seine Aufgabe ist es sicherzustellen, daß ein Name nicht bereits schon einmal vergeben wurde. Es prüft nicht, ob der Antragsteller einen Anspruch auf den Namen hat (diesen hat er sowieso nicht). Mehr noch: Es prüft auch nicht, ob mit der Anmeldung irgendwelche Rechtsverletzungen begangen werden. Es verlangt lediglich eine recht unverbindliche Erklärung des Antragstellers, wonach dieser keine Rechte Dritter berühre.


Der „Fall Cebit.de" ist exemplarisch für rechtliche Probleme mit internationalen und geschützten Markenzeichen Wenn, wie im Februar 1995 geschehen, jemand nun den Domain-Namen cebit.de anmeldet, interessiert es die deNIC nicht, ob die Deutsche Messe AG in Hannover damit einverstanden ist oder nicht. In diesem Fall klagte die Messe mit Erfolg gegen die Frankfurter Firma, die den Namen angemeldet und damit ein internationales Markenzeichen zweckentfremdet hatte. Aber nicht einmal das Landesgericht in Bielefeld (AZ 9051/95) war imstande, die deNIC zur Freigabe des Domain-Namens zu zwingen. Die Richter konnten lediglich die Frankfurter unter Androhung hoher Geldstrafen zwingen, selbst das deNIC zu bitten, den Namen wieder zu löschen – worauf die Deutsche Messe den Namen rasch für sich beantragte, um dem Spuk ein Ende zu machen.


Die IANA ist weltweit für die Domain-Verwaltung zuständig Ihre Legitimation als oberste Instanz in Sachen Internet-Adressen in Deutschland bezieht die deNIC von einer Institution namens IANA (Internet Assigned Names Authority). Diese wiederum beauftragt in einzelnen Ländern Organisationen mit der Verwaltung der örtlichen Domains. Das kann immer wieder zu Verwirrung oder sogar zu Konflikten führen, wie Ende 1996 in der Bundesrepublik vorexerziert. Es ging, wie so oft im Leben, ums liebe Geld. Die Uni Karlsruhe betreibt das deNIC nämlich lediglich als Dienstleistung. Auftraggeber ist ein sogenannter „Interessensverbund deNIC", hinter dem die deutschen Providerfirmen stecken. Diese garantieren der Uni die Betriebskosten des deNIC, die sich immerhin auf mehrere Hunderttausend Mark im Jahr belaufen. Dieses Geld holen sich die Provider von ihren Kunden wieder, sobald diese eine Internet-Adresse anmelden wollen.


Ende 1996 kam es zum Streit über die Weiterführung des deNIC Da der Vertrag zwischen der Uni und dem IV-DENIC am 31. Dezember 1996 auslief, schrieben die Provider den Vertrag neu aus, um zu prüfen, ob sie die gleiche Leistung nicht auch woanders billiger bekommen könnten. Es stellte sich aber heraus, daß die Karlsruher tatsächlich die preiswerteste Alternative waren, also wurden Verhandlungen aufgenommen. Da der IV-DENIC zu diesem Zeitpunkt aber keine rechtsgültige Gesellschaftsform besaß - auf so etwas glaubte man in den Gründertagen des Internet noch verzichten zu können - der Verbund inzwischen aber auf über 35 Mitglieder angewachsen war, hätte die Uni theoretisch 35 Einzelverträge mit zum Teil sehr kleinen Firmen irgendwo in Deutschland abschließen müssen, was sie aber verständlicherweise ablehnte.


Der Vorstoß der DIGI e.V. sorgte für Unfrieden in der Internet-Szene In diese Lücke versuchte nun ein Verein namens DIGI e.V. (Deutsche Interessengemeinschaft Internet), der sich als deutscher Ableger der Internet Society (ISOC) bezeichnet, vorzustoßen. Man bot der Uni Karlsruhe an, an Stelle der Provider einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen, wobei man angeblich einen hochmögenden Geldgeber im Hintergrund habe, der die Kosten garantiere. Insider behaupteten, es handele sich dabei um niemand geringeren als die Deutsche Telekom, die sich seit Jahren schon darüber ärgerte, daß die im IV-DENIC zusammengeschlossenen Provider ihre wiederholten Aufnahmeanträge abgelehnt hatten, weil man mit einem Monopolisten nichts zu tun haben wollte.


Die DIGI sorgte zunächst einmal mit einer Pressemitteilung für Schlagzeilen, in der sie behauptete: Der „Bestand des deutschen Internet ist gefährdet!" Als angeblich neutrale Stelle sei man aber bereit, selbstlos in die Bresche zu springen, „um einen reibungslosen Betrieb des DE-NIC im Jahr 1997 zu garantieren." Daß es sich bei dem geheimnisvollen Geldgeber tatsächlich um die Telekom handele, wollte man allerdings nicht bestätigen.


Der IV-DENIC wird in eine Genossenschaft überführt Die Provider waren also plötzlich unter Zeitdruck und gezwungen, sich etwas einfallen zu lassen, und das taten sie. Im Januar 1997 wurde eine Genossenschaft namens - Sie haben's erraten - IV-DENIC e.G. gegründet, die in Zukunft als Vertragspartner der Uni Karlsruhe dienen und die Namensverwaltung des deutschen Internet sicherstellen soll. Einstweilen unterzeichneten Ende Dezember 1996 vier große Provider, darunter übrigens auch die Deutsche Telekom, einen Interims-Vertrag mit der Uni Karlsruhe, in den die Genossenschaft im Laufe des Jahres 1997 einsteigen sollte.


Diese Geschichte zeigt nur, daß noch längst nicht alle Strukturen des deutschen Internet auf die künftige Professionalisierung vorbereitet sind. Der Anpassungsprozeß ist langwierig und gelegentlich auch schmerzhaft. Aber da müssen die Beteiligten wohl durch - denn das Internet ist auch bei uns auf dem besten Weg, erwachsen zu werden.