Kandidaten für die Todeszelle: Tim Calvin Cole (links), Tim Brian Cole (rechts)
Die Todesstrafe wurde in der Bundesrepublik mit der Einführung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 offiziell abgeschafft. Allerdings richteten die Alliierten bis 1951 noch 284 Ex-Nazis im so genannten Kriegsverbrechergefängnis in Landshut hin, und auch in der DDR bestand sie noch bis 1987 fort. Inzwischen gilt sie als ein Relikt der Barbarei, und gerade hier in Deutschland deutet man mit entrüstetem Zeigefinger auf Amerika, wo sie in 34 Bundesstaaten nach wie vor im Gesetzbuch steht.
Ich selbst teile diese Ansicht, fühle mich aber auch in besonderer Weise betroffen, denn gleich zwei meiner Namensvetter sind nur knapp der staatlichen Blutrache entkommen.
Der erste, Tim Calvin Cole, saß 22 Jahre lang in einer Todeszelle in Texas, weil er einen Mann mit einer Hundeleine erwürgt hatte. Das Oberste Bundesgericht wandelte die Strafe in Lebenslänglich um.
Der Fall von Tim Brian Cole, ein schwarzer Student an der Texas Tech University, schrieb sogar amerikanische Rechtsgeschichte. 1985 sollte er wegen Vergewaltigung an einer Weißen zum Tode verurteilt werden, kam aber schließlich mit 25 Jahren Zuchthaus davon. In Wahrheit war er unschuldig: 1995 legte der wahre Täter ein Geständnis ab. Tim Cole nützte das nichts: Er starb 1999 im Gefängnis an einem unbehandelten Asthmaanfall.




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