Gilt das Presserecht auch für Blogger?

Die Frage, ob das Internet ein rechtsfreier Raum ist, ist eigentlich noch nicht abschließend beantwortet. Für Straf- und Zivilrecht lautet die Antwort: ja, aber nur, wenn beide Pqrteien ihren gewöhnmlichen Aufenthalt im gleichen Rechtsraum haben, also beispielsweise beide in Deutschland oder zumindest in Europa sitzen. Im Prinzip gelten sie weltweit, aber zwische Recht haben und Recht bekommen klafft bekanntlich ein tiefer Spalt. Wenn der Server auf den Camayan Islands steht, hat der Kaiser sein recht verloren. Und die US-Regierung tut sich augenscheinlich schwer, den WikiLeaks-Gründer Julian Assange zur Rechenschaft zu ziehen, so lange der sich in Großbritannien oder Schweden befindet.

Gerade WIkiLeaks zeigt aber, dass zumindest im medialen Bereich sehr wohl noch ein rechtsfreier Raum existiert, oder zumindest eine rechtliche Grauzone. Es ist nämlich nicht ganz klar, ob WikiLeaks eigentlich eine journalistische Publikation ist, also eine Art Online-Magazin. Ich würde sagen ja, zumal sich die Mitarbeiter von WIkiLeaks ja spätestens mit dem „Redigieren“ der Videoclips über die Tötung unschuldiger Zivilisten in Bagdad nicht mehr behaupten können, ihre Website leite nur Dinge ungefiltert weiter. Assange arbeitet auch mit Journalisten vom „Spiegel“, von der „New York Times“ und dem britischen „Guardian“ zusammen, ist also strenggenommen ein journalistischer Mitarbeiter. Er selbst bezeichnet das, was er tut, als „wissenschaftlichen Journalismus.“

Die Frage, ob das Presserecht auch im Internet gilt, macht sich aber nicht nur auf der großen Weltbühne bemerkbar, sondern auch im Kleinen. Am 1. Juli 2010 erschien eine Ausgabe der Tageszeitung „Welt kompakt“ aus dem Axel-Springer-Verlag, deren Inhalt unter anderem von einer handverlesenen Gruppe von Bloggern erstellt worden war. Dieses „gewagte Medien-Experiment“, wie die große Schwester „Die Welt“ schrieb, führte zu einem erheblichen Echo in der Bloggosphäre, aber auch in den klassixchen Medien: andere Tageszeitungen berichteten, im Fernsehen liefen Beiträge und auch im Rundfunk fand das Ereignis seinen Widerhall.

Da ich ja sehr viel Zeit hatte an diesem Tag (die eigentliche Arbeit haben, allen Beteuerungen zum Trotz, die angestellten „Welt“-Redakteure geleistet; wir Blogger hatten Ihre Texte schon Wochen vorher geschrieben und abgeliefert. Ich habe mir den Nachmittag also damit vertrieben, die anwesenden Blogger zu interviewen und das Ergebnis in einem Bericht aufzubereiten, der am 30. Juni auf czyslansky.net erschien /“Gepoflegte Langeweile in Berlin“ (http://www.czyslansky.net/?p=3204). Darin zitierte ich unter anderem eine junge Berliner Bloggerin, die unter dem Namen „Suz“ auf der Website iheartberlin.de schreibt. Im Impressum gibt sie sich lediglich als „Suzanne S.“ zu erkennen, quch welchen gründen auch immer. Ich habe sie mit vollem Namen zitiert, wie übrigens auch die „Welt kompakt“ auf ihrer Ankündigungs-Website und so wie alle anderen Blogger, die an der Veranstaltung teilgenommen haben.

Drei Tage später stand plötzlich unter meinem Beitrag folgender Kommentar, den die Schreiberin unter voller Nennung ihres Namens hinterlassen hatte:

„Im Großen und Ganzen zwar richtig. Aber in leiser nicht allzu anklagender Ironie verpackt wäre Kritik besser zu verdauen. Ein Mann Ihres Alters müsste dieses Feingefühl doch eigentlich besitzen.

Ohne diesen Beitrag auf den mein Name verlinkt wurde, habe ich bislang aber gar nicht gewusst, dass der sich am gestrigen Tage stetig in den Vordergrund drängende Mann, der kläglich versucht hat, die Ideen anderer als eigene zu verkaufen, Tim Cole heißt. Werde es schnell wieder vergessen.“

Nun, man bekommt als Blogger manchmal solche Giftigkeiten ab, und ich habe eine dicke Haut. Also hakte ich die Sache innerlich ab.

Die Dame allerdings nicht. Ein halbes Jahr später schrieb sie zunächst an meinen Kollegen Christoph Witte, der im Impressum von czyslansky.net als „verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes“ ausgewiesen ist (irgendeiner muss es ja tun…) folgende Mail:

„Mein vollständiger Name ist im Sommer in dem Blog verlinkt worden. Und zwar in dem Review zum Welt Kompakt Blogger-Tag. Ich versuche diesen aus dem Netz weitestgehend fernzuhalten, aber Ihr Kollege Tim Cole hat diesen in seinem Beitrag nicht nur genannt sondern auch verlinkt. Ich bitte Sie vielmals, meinen Namen vollständig herauszunehmen, auch die dazu folgenden Kommentare zu denen ich mich angesichts der Verlinkung gezwungen sah.“

Christoph ist ein netter Mensch, also hat er tatsächlich den Namen und das Zitat aus meinem Text herausgelöscht, und mich umgehend darüber informiert (ich weilte gerade in Amerika und war schwer erreichbar). Allerdings hat er sich geweigert, den Namen über dem Kommentar zu löschen, und zwar mit folgender Begründung, die er der Dame zurückschrieb:

„Ich kann mich an kein Presserecht erinnern, in dem steht, dass Autoren von selbst geschriebenen Kommentaren, nach einigen Monaten das Recht haben, auf der Löschung eines solchen Kommentars zu bestehen, wenn sie vorher wissen, wo der Kommentar erscheint.“

Doch eine richtige Berlinerin lässt offenbar so schnell nicht locker. Jedenfalls erhielt ich heute morgen eine erneute Mail, in der sie bat, ihren vollständigen Namen rauszunehmen bzw. zu kürzen. Begründung: „Ich erscheine sowohl in meinen Beiträgen nur als die Autorin Suz und im Impressum auch nicht mit vollem Namen. Das hat seine Gründe.“

Natürlich würden mich – und Sie vermutlich auch, geneigter Leser – brennend interssieren, was für Gründe das wohl sein mögen, die eine durchaus schreibgewandte und anerkennenswerte Autorin dazu bringt, dergestalt die Anonymität zu suchen, aber es geht mich im Grunde nichts an, also frage ich gar nicht.

Was mich aber sehr wohl etwas angeht ist die dahinterliegende Frage, ob das Ansinnen der jungen Dame statthaft ist oder nicht. EInerseits habe ich mich ausführlich mit dem Thema der inforationellen Selbstbestimmung auseinandergesetzt und habe dazu auch eine klare Meinung, die ich unter anderem auch auf czyslansky.net im Beitrag „Ein Recht auf Vergessen“ (http://www.czyslansky.net/?p=3369#more-3369) dargelegt habe. Aber da ging es um private Details, deren ungewollte oder unbeabsichtigte Veröffentlichung für den Betroffnen peinliche oder schädliche Folgen hatte.

Dieser Fall liegt anders, und ich habe das versucht, der Schreiberin in einer ausführlichen Antwort darzustellen, und zwar wie folgt:

„Liebe Kollegin

Sie werfen natürlich eine interessante Frage auf: Gilt das deutsche Presserecht auch im Internet?

Bei meinem Beitrag handelt es sich um mediale Berichterstattung. Das Ereignis, über das ich berichte, ist von öffentlichem Interesse (Medienexperiment eines der größten Verlage Deutschlands). Sie haben daran teilgenommen und sind damit eindeutig zu einer Person des öffentlichen Lebens geworden (wenn Sie nicht wissen, was das ist, schauen Sie bitte bei Wikipedia nach): Durch Ihr Mitmachen in Berlin haben Sie nämlich öffentliches Aufsehen im Sinne der gängigen Rechtsprechung erregt, und Ihr Name stand ja auch in anderen Medien, nicht zuletzt in der von uns gemeinsam mit produzierten Ausgabe der „Welt kompakt“.

Ich bin als Journalist daher berechtigt, Informationen aus Ihrem Privatleben zu veröffentlichen, sofern diese mit dem Ereignis zusammenhängen, über die ich berichtet habe. Ich darf NICHT aus Ihrem Intimleben berichten, aber das habe ich auch nicht.

Das Zitat stammt aus einem Interview, das ich mit Ihnen im Kontext dieses Events geführt habe, ist also Teil Ihres öffentlichen Lebens (s.o.). Wenn Journalisten Interviewzitate abstimmen, dann tun sie das freiwillig, und es ist auch eher selten. Gesagt ist gesagt, und wenn Sie bestreiten, das gesagt zu haben, was ich geschrieben habe, dann steht Aussage gegen Aussage, und es muss ein Gericht entscheiden, wer Recht hat.

Sie müssten dort schon nachweisen, dass das beanstandete Zitat Ihr Intimleben berührt (was Ihnen eher schwerfallen dürfte). Es reicht nicht einmal, wenn Sie nachweisen, dass Ihnen dadurch ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, denn Sie haben ja, wie gesagt, Ihre aus dem Persönlichkeitsrecht abgeleiteten Schutzansprüche durch die Teilnahme an dem Ereignis verwirkt. Und minderjährig sind Sie, glaube ich, auch nicht, denn sonst würde der Schutz der Privatsphäre ohne Ausnahme gelten.

Ich schreibe das nur, weil Sie sich als Bloggerin ja in mein angestammtes Revier wagen, und ich kenne dort die Regeln wahrscheinlich besser als Sie. Gerade deshalb mache ich mir so viel Mühe, Ihnen trotz Ihrer bisherigen und mir unerklärlichen Aggressivität mir gegenüber zu antworten, weil ich ein übergeordnetes Interesse daran habe, dass klargestellt wird, dass für Blogger und richtige Journalisten die gleichen Spielregeln gelten.

Immerhin maßen sich viele Blogger (ich weiß nicht, ob Sie dazu gehören) an, auf gleicher Stufe mit den „Profis“ zu stehen oder diese sogar eines Tages zu verdrängen. Auf jeden Fall nehmen die „Leser-Reporter“ heute schon Berufsjournalisten teilweise das Brot aus dem Mund, indem sie mit ihnen in Konkurrenz um die Honorarbudgets der Verlage treten und darüber hinaus das Zeitungssterben beschleunigen.

Deshalb werde ich mir auch erlauben, diesen Fall auf czyslansky.net aufzugreifen und darzustellen, in der Hoffnung, eine Diskussion auch in der Bloggergemeinde darüber anzustoßen. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich daran beteiligen würden.

Mit freundlichem Bloggergruß!

Tim Cole“

Eine Antwort habe ich auch schon bekommen:

„Herr Cole,

etwas anderes habe ich nicht erwartet. Es ging mir auch nur um die Nennung meines Namens im Internet. Sämtliche von Ihnen aufgeworfenen Punkte sind mir als Volljuristin durchaus geläufig. Ich muss jetzt wieder an die Arbeit. Das führt ja hier zu rein gar nichts.“

Schade, denn ich finde schon, dass diese Frage auszudiskutieren wäre, denn sie trifft tatsächlich auf den womöglich gemeinsamen Kern des Selbstverständisses von Amateur-Bloggern und Profischreibern – was keineswegs wertend gemeint ist. Die Grenzen zwischen beiden sind schon lange verschwommen. Die Frage aber, ob beide mit der gleichen Latte zu messen sind, und zwar inhaltlich wie juristisch, wird uns noch lange beschäftigen. Unter anderem hängt für mich davon die Frage ab, ob ich Julian Assange als Kollegen betrachten soll, oder ob er und seine Leck-Website eine neue Dimension in die mediale Gleichung eingeführt haben.

Journalisten bezeichnen sich spätens seit der französischen Revolution gerne als den „vierten Stand“. Sind Blogger und WikiLeaks der fünfte? Ich glaube nicht – aber ich würde gerne Eure Meinung dazu hören.

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