| Die Raucher-Coterie |
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| Freitag, 9. November 2007 | ||||||
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Cigarrenraucher in Bayern werden wohl in Zukunft enger zusammenrücken müssen.
Was ist eine "geschlossene Gesellschaft"? Der Engländer kennt die "private party", der Italiener spricht von einer "circolo ristretto", der Spanier von einer "camarilla". Der Franzose hingegen kennt dafür verschiedene Wörter, zum Beispiel "soirée", "clique" oder auch "coterie", was der deutsche Duden etwas abwertend als "Kaste, Klüngel, Sippschaft" bezeichnet. Klar ist: Es geht um eine relativ kleine, informelle, frei zusammengesetzte und meist spontan gebildete Gruppe. Bislang traf man sie hierzulande eher seltener an, etwa bei Hochzeiten oder Hauptversammlungen. Doch das wird sich nun ändern, denn der Gesundheitsausschuss des Bayerischen Landtags hat mit großer Mehrheit in seinem Entwurf für ein neues Antirauchergesetz beschlossen, dass das Rauchen in geschlossenen Gesellschaften fürderhin gestattet sein soll. Und nun rätseln überall im Freistaat die Raucher: Was ist überhaupt eine geschlossene Gesellschaft? Leider ist diese Frage offenbar juristisch gar nicht klar. Jedenfalls habe ich auch nach einer Stunde Google-Recherche keinen einzigen Gesetzes- oder Verordnungstext finden können, in dem eine Definition gegeben wird. Meist taucht der Begriff in der Kombination "Vereine und geschlossene Gesellschaften" auf, was eine gewisse Nähe zum Vereinsrecht ahnen ließe. Verbreitet scheint auch die Ansicht zu sein, dass auch regelmäßige Zusammenkünfte eines bestimmten Verwandten- oder Freundeskreises als geschlossene Gesellschaften anzusehen sein können. Die Macher des Gastro-Bog "abseits.de" weisen darauf hin, dass wenigstens das Ladenöffnungsgesetz weiterhilft, denn es kennt den Begriff der "geschlossenen Veranstaltung", die dann vorliegt, wenn nur ein genau abgegrenzter Personenkreis Einlass erhält , nicht hingegen, wenn zwar nur Besitzer von Eintrittskarten Zutritt haben, eine Eintrittskarte jedoch von jedermann erworben werden kann. In der Gastronomie dagegen versteht man unter geschlossene Gesellschaft eine Buchung aller Räume oder eines Raums einer Gaststätte, bei der der Veranstalter darüber entscheidet, wer Zugang bekommt. Es müssen auch keine besonderen, etwa persönliche Beziehungen zwischen dem Veranstalter und den Gästen bestehen, zum Beispiel familiäre Bande, Arbeitsverhältnisse oder Vereinsmitgliedschaften. Auch "öffentliche Versammlungen" wie Parteiveranstaltungen oder Podiumsdiskussionen können geschlossene Gesellschaften sein. Der Veranstalter muss auch nicht alle geladenen Gäste persönlich kennen oder den Einlass kontrollieren. Es dürfen sich also auch Dritte einschleichen. All das wird in Zukunft sehr, sehr wichtig werden, wenn nämlich ab 1. Januar in Bayern das neue Nichtrauchergesetz in Kraft tritt, denn diese sieht vor, dass für geschlossene Gesellschaften ebenso eine Ausnahmeregelung bestehen soll wie für Deppen und Huren. Oder um es höflicher auszudrücken: Psychiatriepatienten werden ebenso ausgenommen sein wie Freier, sofern sie sich allerdings im "Arbeitszimmer" der Dirne aufhalten. An der Bordell-Bar läuft leider nichts mehr, jedenfalls tabaktechnisch. Gestern Abend in meiner angestammten Havanna-Lounge war die Marschrichtung jedenfalls klar: "Wir gründen einen Verein, vermieten ihnen den abgeschlossenen Raucherraum und veranstalten jeden Abend eine Hauptversammlung! Da kann uns dann keiner..." Abwarten. In Ermangelung einer eindeutigen juristischen Definition wird am Ende jeder Büttel, jede Behörde und jeder Richter den Begriff wohl nach eigenem Ermessen auslegen dürfen. Das dauert sicher ein paar Jahre, bis der Instanzenweg abgeschritten ist, und in der Zwischenzeit wird kräftig gepafft. Aber was am Ende wirklich rauskommt, lässt sich heute kaum absehen. Wenigstens hat sich aber im Bayerischen Landtag ein bisschen was bewegt. Ob es ein Sieg war für unseren "Smoke-In" vergangenen Montag vor dem Landtag, bleibt dahingestellt. Ein Sieg für die Vernunft ist es allemal.
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| Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 20. März 2008 ) | ||||||
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