Vor 22 Jahren im Cole-Blog: Das elfte Gebot

Wie man so hört, ist der Weitervermittlungs-Service gerade bei Spesenrittern hoch im Kurs. Der Grund: Bei Direktwahl taucht die gewählte Nummer in der Telefonrechnung auf. Die Buchhaltung sieht also, ob einer auf Geschäftskosten privat geplauscht hat. Tippt man dagegen die Nummer der freundlichen Fräuleins vom Amt (2555 bei D1, für D2-Kunden 2288) und läßt sich mit der Ehefrau oder Freundin verbinden, kann man nichts nachweisen. Wie heißt doch das elfte Gebot: „Du sollst dich nicht erwischen lassen…“


Dieser Text erschien zum ersten Mal 1995 im Cole-Blog

Folgen Sie mir auf Facebook und Twitter oder schauen Sie sich meine Videos auf  YouTube an.

 

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.