Erschießen vor laufender Kamera? Lieber nicht!

 

Das amerikanische Verteidigungsministerium hat angekündigt, die geplante Hinrichtung von Nidal Malik Hasan, einem ehemaligen Militärpsychiater, der im November 2009 auf dem US-Armeestützpunkt Fort Hood in Texas 13 Menschen erschossen hat, als  Livestream zu übertragen.

Sollte dies geschehen, wäre es das erste bekannte Mal, dass US-Behörden Live-Aufnahmen einer Hinrichtung an die Öffentlichkeit übertragen. Es wäre zudem die erste öffentliche Hinrichtung in den USA seit Jahrzehnten, die erste Hinrichtung durch das US-Militär seit 1961 und die erste militärische Hinrichtung durch ein Exekutionskommando seit dem Zweiten Weltkrieg, so das Death Penalty Information Center.

Die Ankündigung hat zahlreiche rechtliche und ethische Fragen aufgeworfen, darunter, wie ein solches Ereignis übertragen werden soll und wer es sehen darf. Das Filmen des Augenblicks des Todes eines Menschen gilt allgemein als inakzeptabel, da es die Unantastbarkeit des Menschseins und dessen Bedeutung betrifft.

Die Dokumentation und Veröffentlichung von Hinrichtungen ist seit langem umstritten, inmitten der Debatte über praktische und ethische Überlegungen sowie darüber, ob sie als Abschreckung wirksam ist.

Im Mittelalter fanden im gesamten Vereinigten Königreich und in Europa öffentliche Hinrichtungen statt, wurden jedoch in England Mitte des 19. Jahrhunderts verboten, da man befürchtete, dass große Menschenmengen schwer zu kontrollieren seien und die Menschen sie eher als eine Form der Unterhaltung denn als Abschreckung betrachteten.

In Amerika war Rainey Bethea die letzte Person, die  öffentlich hingerichtet wurde. Bethea, der die Vergewaltigung und Ermordung einer 70-jährigen Frau namens Lishia Edwards gestanden hatte, wurde wegen Vergewaltigung verurteilt und in Owensboro, Kentucky, öffentlich gehängt.

Donald Trump bestätigte am 9. Oktober, dass er den Livestream genehmigt habe. Seine Zustimmung zur Übertragung ist zu unterscheiden von seiner früheren Genehmigung der Hinrichtung selbst. Ob er selbst das Livestream anschauen werde, sagte er nicht.

Sein Vize JD Vance erklärte, er werde sich die Übertragung jedenfalls nicht ansehen. Er hat Zweifel daran geäußert, dass der Livestream tatsächlich stattfinden wird und betont, dass die Ablehnung der Übertragung der Hinrichtung nicht bedeute, Hasans Opfer zu vergessen.

Einige Angehörige der Opfer und Überlebende wollen die Hinrichtung persönlich miterleben, lehnen jedoch eine Live-Übertragung ab. Ein Beispiel dafür ist der ehemalige Feldwebel der Armee, Alonzo Lunsford, der bei dem Angriff siebenmal angeschossen wurde.

Menschenrechtsorganisationen, darunter Amnesty International, lehnen die Übertragung aus Gründen der Menschenwürde und der Behandlung von Gefangenen ab. Auch der UN-Menschenrechtsbeauftragte hat ernsthafte Einwände erhoben.

Außerdem ist unklar, welche Streaming-Plattformen die Hinrichtung übertragen werden – oder nicht. TikTok und Kick haben erklärt, dass Aufnahmen der Hinrichtung gegen ihre Richtlinien zu drastischen und verstörenden Inhalten verstoßen würden. YouTube, Meta und Twitch haben zwar Richtlinien zur Einschränkung gewalttätiger Inhalte, ihre konkreten Reaktionen auf diese geplante Veranstaltung fielen jedoch weniger eindeutig aus.

In Deutschland dürfte die Live-Übertragung ohne Schnitte auf keinem großen deutschen Streaming-Dienst zu sehen sein. Was das Fernsehen angeht, könnten Deutsche Sender zwar über die geplante Hinrichtung von Nidal Malik Hasan berichten, doch die Live-Übertragung der eigentlichen Erschießung würde schwerwiegende rechtliche und redaktionelle Bedenken aufwerfen.

Zudem besteht ein wichtiger Unterschied zwischen der technischen Fähigkeit einer Plattform, das Bildmaterial zu übertragen, und der Entscheidung, ob eine Ausstrahlung zulässig ist.

Ich denke, Paragraph 1 der Bundesverfassung würde das verbieten. Dort heißt es ja schließlich: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Eine schlimmere Antastung einer Menschenwürde kann ich mir nicht vorstellen.

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