Abmahnung in letzter Minute

Im Cyberspace gelten die Spielregeln des Wettbewerbs. Das mußte kürzlich Egon Drobat, Chef des Reiseunternehmens ATS, erfahren. Ihm flatterte eine Abmahnung ins Haus und eine Kostenechnung über 5.000 Mark, erwirkt vom Anwalts des Wettbewerbers L’Tur, in dem ihm auferlegt wurde, seine Webseite mit „Last Minute“-Flugreisen zu löschen. Der Grund: Zwischen Angebot und Abflug dürfen laut gängiger Rechtsprechung höchstens 14 Tage liegen. Bei ATS hat man aber wohl vergessen, die Datenbank regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen. Merke: Webseiten wollen gepflegt sein, sonst gibt es womöglich Ärger!

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