Online-Rabatt

Als sich die Abgeordneten des Deutschen Reichstags 1933 mit der Abfassung des auch heute noch gültigen Rabattgesetzes machten, ahnten sie natürlich nicht, dass eines Tages das Internet dem Verbraucher die Möglichkeit geben würde, sich per Mausklick zu Online-Einkaufsgenossenschaften zusammenzuschließen, um  auf diese Weise die Anbieter zu günstigen Großabnehmerkonditionen auch für Endverbraucher zu zwingen.

Dass aber das Hamburger Oberlandesgericht noch im Frühjahr des Jahres die Bestimmungen dieses antiquierten Gesetzeswerks heranzieht, um „Powershopping“ im Internet für illegal zu erklären, ist ein echter Skandal, denn die Herren Richter hätten es besser wissen können und müssen.

Anfang April hat nun Wirtschaftsminister Müller überraschend schnell reagiert und angekündigt, das völlig antiquierte und wettbewerbsfeindliche Rabattgesetz ersatzlos kippen zu wollen. Offenbar denken und arbeiten inzwischen zumindest einzelne Politiker schon mit Internet-Tempo vorzulegen. Hut ab!

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