Was uns der Computer sagen will

Können Computer reden? Und wenn ja: Was haben sie uns zu sagen? Und ist das, was sie sagen, vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt? Diese scheinbar skurrile Frage bewegt im Moment die Gemüter in Amerika, nachdem Prof. Tim Wu von der Columbia-Universität sie in einem Meinungs(!)beitrag für die New York Times gestellt hat, die er überschrieb mit den Worten: „Free speech for computers?“

Nun wird ja in Amerika die Meinungsfreiheit eine ganze Nummer höher aufgehängt als in Deutschland, wo man im Zweifelsfall lieber seine Ruhe hat und jeden, der sich mit einer womöglich abweichenden Meinung zu Wort meldet, am liebsten den Staatsorganen übergibt. Dafür sind sie ja da, nämlich um den Staat zu organisieren. Meine Vorfahren sind vor 500 Jahren aus „Old Europe“ ausgewandert, weil ihnen das Recht der freien Rede wichtiger war als Gut und Geld. Wir haben der Meinungsfreiheit deshalb auch in unserer Verfassung als „First Amendment“ gleich an erste Stelle gesetzt, vor solchen Dingen wie dem Recht, Waffen zu tragen, sich friedlich zu versammeln oder dem Verbot der Sklaverei.

Dass uns der Computer etwas zu sagen hat, ist unbezweifelbar: Google sagt uns laufend, was wir wissen wollen (und vieles, was wir nicht wissen wollen), Facebook sagt uns, wer unsere Freunde sind, und Microsoft Word sagt uns, wie wir (Recht-)schreiben sollen. Der Dialogkanal zwischen Mensch und Computer ist also weit geöffnet. Bleibt die Frage: Darf der das? Und genießt das, was uns der Computer sagt, den gleichen Rechtsschutz wie die Meinung von, sagen wir mal, nur um ein willkürliches Beispiel zu wählen, Julian Assange?

Angestoßen wurde die Diskussion von der Rechtsabteilung von Google, die nämlich der Ansicht ist, dass Computer-Code – also das, was ein Programmierer „geschrieben“ hat – wie jeder andere von einem Menschen geschriebene Text nicht nur vom Urheberrecht, sondern auch vom Recht aus Ausdrucks- und Meinungsfreiheit gedeckt sei. Das ist für Google insofern wichtig, weil sie damit aus dem Schneider ist, wenn jemand beispielsweise (was immer wieder vorkommt) dagegen klagt, dass ihre Homepage bei Google schlecht abschneidet. Der berühmte „Google-Algorithmus“, der darüber entscheidet, wer wo auf in den Suchergebnissen landet, ist also ein vom Computer geäußerte – oder zumindest wiedergegebene – Meinung, und die ist vor solchen Bagatellklagen geschützt – basta!

Es geht dabei natürlich um Abermillionen von Werbeeinnahmen, die Google verdient und in Zukunft weiter verdienen will, indem sie ihre Meinung über die relative Bedeutung von Websites veröffentlicht. Es geht aber auch um die Dinge wie Verbraucherschutz und Kartellrecht, denn wenn Google nach Gutdünken urteilen darf, dann könnte sie auch ihren besten Kunden (wenn sie dafür genug die dafür bezahlen) durch besseres Ranking Wettbewerbsvorteile verschaffen.

Google hat kürzlich den angesehenen Juristen Prof. Eugene Volokh von der University of California beauftragt, ein Rechtsgutachten zu dem Thema zu schreiben. Herausgekommen ist ein Dokument mit dem Titel „Google, Microsoft’s Bing, Yahoo! Seach, and other search engines are speakers“, in dem der gute Prof den Algorithmen Sprachfähigkeit, jedenfalls im Sinne der US-Verfassung, attestiert. Wu versucht die für den Laien ansonsten etwas rätselhafte Behauptung am Beispiel einer typischen Lebenshilfekolumne wie der von Ann Landers (in Deutschland fiele einem dazu der legendäre „Dr. Sommer“ aus der „Bravo“ ein): Die Antworten des Ratgebers sind eindeutig Sprachäußerungen und als solche durch die Meinungsfreiheit geschützt. Auch Google gibt Antworten auf Fragen, die von Computernutzern gestellt werden, nur halt viel, viel schneller als Frau Landers, nämlich in Sekundenbruchteilen. Ansonsten? Le meme chose.

Laut Volokh folgt daraus, dass jeder Versuch der Regierung, Einfluss zu nehmen auf Google und seine Antworten, ein Akt der Zensur sei. Damit aber könnten sich die Betreiber von Suchmaschinen jeglicher Aufsicht und Kontrolle, etwa durch die Wettbewerbsbehörden entziehen. Sie stünden also im Zweifel über den Gesetzen zum Schutz von Verbrauchern, von Minderjährigen, von Anlegern oder unserer Privatsphäre – keine besonders angenehme Vorstellung, oder?

Gefühlsmäßig ist uns allen klar, dass nur Meinungen, die von Menschen geäußert werden, auch Meinungsfreiheit genießen, die „Äußerungen“ von Maschinen hingegen nicht. Dr. Frankenstein schuf ja ein menschenähnliches Wesen, aber einem Monster würden wir wahrscheinlich keinen Rechtsschutz gewähren.

„Als Gesellschaft müssen wir uns fragen, ob wir wirklich das hohe Gut der Menschenrechte zu schlichten Werkzeugen wirtschaftlicher Vorteilnahme verkommen lassen wollen“, schreibt Wu am Ende seines Aufsatzes. Oder anders gefragt: Wer soll in Zukunft das Sagen haben – der Mensch oder die Maschine?

 

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