Archiv für April 2008

Shakespeare würde bloggen

Dienstag, 29. April 2008

Was uns Blog heißt, wie es auch hieße, würde lieblich durften.

Würde er noch leben, wäre Shakespeare heute sicher auch ein “Blogger”. Was die interessante Frage aufwirft: Was ist überhaupt ein Blog?

Nun, dass sich der Begriff aus der Verkürzung von “Web Log” ableitet, kann ich ja bei Wikipedia nachschlagen. Aber ist ein Blog deswegen auch ein Logbuch? Das hat für mich so was Nautisches. In einem Logbuch trage ich Dinge ein, die geschehen sind, und zwar in der Reihenfolge, in der sie geschehen sind, damit ich hinterher nachschlagen kann oder mich im Fall, dass ich mit meinem Schiff versehentlich gegen ein Riff fahre, rechtfertigen kann. “Hohes Seegericht, ich habe alles getan, was ein Seemann tun kann. Schauen Sie nur in mein Loggbuch!”.

Eine Zeitlang habe ich in meinen Vorträgen den Begriff des “Online-Tagebuchs” verwendet, um meinen Zuhörern zu beschreiben, was ein Blog ist. Aber das hat wiederum etwas Jungmädchenhaftes, so wie ein Poesiealbum. Echte Kerle essen keine Quiche. Sie haben auch keinen Blog!

Neulich sprach ich mit meinem Kollegen Ulrich (“Pfaffi”) Pfaffenberger von EditorNetwork, wie ich ein alter Journalisten-Hase, und er erzählte, dass er schon vor Jahren einen Blog gehabt habe, und zwar lange, bevor es das Wort überhaupt gab. Er war bei einem Verlag in Augsburg beschäftigt, die hatten eine Website, und da hat er einmal pro Woche einen Text über irgendein aktuelles Thema verfasst, das er seine “Online-Kolumne” nannte.

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Shit happens, vor allem in der digitalen Überwachung.

Samstag, 19. April 2008

Wo wir uns doch alle gerade über Online-Fahnung, staatliche Videokameras im Wohnzimmer und flächendeckende Aufzeichnung von Kfz-Kennzeichen aufregen, hier ein kleines Bonmot aus dem ordnungspolitischen Alltag, der mich nachdenklich macht.

Neulich nahm der nette Herr Betz, der sich liebevoll um unser kleines Cabrio kümmert, das gute Stück aus München mit in seine Werkstatt im Nordosten der Stadt. Herr Betz ist ein sehr umsichtiger und penibler Mensch, was ich an ihm schätze, denn er hält unseren Wagen immer tipptopp in Schuss.

Hinzufügen muss ich, dass wir den Wagen mit einem so genannten Saisonkennzeichen zugelassen haben, da wir ohnehin im Winter nicht damit fahren wollen. Vom 1. April bis 31. November ist der Wagen zugelassen, dazwischen steht er in der Garage.

Herr Betz holte den Wagen Anfang März ab, und da er ja zu diesem Zeitpunkt weder zugelassen noch ersichert war, brachte er ein rotes Überführungskennzeichen mit. Am 18. März stellte er ihn wieder in die Garage, warf Schlüssel und Rechnung in den Briefkasten und ging nach Hause. Übrigens, nebenbei bemerkt: Das ist noch echter Service!

Zwei Wochen später bekam ich einen sehr amtlich aussehenden Brief vom „Bayer. Polizeiverwaltungsamt – VOWi“, der mich davon in Kenntnis setzte, dass mir vorgeworfen wurde, „am 18.3.2008 um 06:10 Uhr in München, BAB A99, km 3.638, Lindau Richt. Salzburg“ die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 Stundenkilometer überschritten zu haben, wofür man gedenke, mir eine Geldbuße von 50 Euro sowie Kosten in Höhe von 23,50 Euro und zusätzlich noch drei Punkte in Flensburg zu verpassen.

Ich schaute in den Kalender und sah, dass Herr Betz an diesem Tag den Wagen zurück gebracht hatte. Wieso er dazu über die A99 fahren musste, war mir zwar nicht klar, aber vielleicht wollte er ja den Wagen noch etwas einfahren. Aber wieso morgens um sechs?

Jedenfalls rief ich ihn an und sagte: „Na, Herr Betz, waren wir ein bisschen schnell unterwegs?“ Woraufhin er aus allen Wolken fiel und mir – glaubhaft – versicherte, dass er erstens selten zu schnell fährt, zweitens niemals mit einem Kundenfahrzeug und drittens zweimal nicht, wenn er ein rotes Kennzeichen am Auto hat. „Das wäre ja Wahnsinn!, sagte er. Stimmt.

Also rief ich beim „Bayer. Polizeiverwaltungsamt – VOWi“ an und fragte, was denn los sei. Nun, ich sei wohl zu schnell gefahren, sagte der Beamte. Nee, sagte ich, wenn überhaupt, dann Herr Betz. Aber eigentlich sei es komisch, denn der habe ja ein rotes Kennzeichen drangemacht. Wieso man dann überhaupt mein Kennzeichen erwischt hätte.

Der Beamte stutzte, schaute und fragte dann nach meinem Kennzeichen. Nun kenne ich die Nummer auswendig: TC 1066. Habe ich mir ausgesucht, weil TC meine Initialen sind und im Jahr 1066 Wilhelm der Eroberer in der Schlacht von Hastings die Angelsachsen besiegt und England den Normannen unterworfen hat. Sie merken schon, eines meiner Hobbies ist englische Geschichte…

Der Polizist ließ mich ein paar Minuten warten, während er das Beweisfoto auf den Bildschirm holte. Und dann fragte er mich: „Fahren Sie einen weißen Mercedes-Kastenwagen?“

Nein, sagte ich, ich fahre einen wunderschönen weinroten Mercedes SLK. Verwechslung ausgeschlossen.

Er schaute das Foto dann wohl etwas genauer an und meinte: „Das war der Computer!“  Genauer: Das Schrifterkennungsprogramm, das aus einem „F“ ein „C“ gemacht hatte. Kleine Ursache, große Wirkung, also. Scheiß Computer!

Was mich aber beunruhigt ist die Tatsache, dass der Scheiß-Computer immer mehr in den Mittelpunkt polizeilicher Fahndungarbeit rückt. Was wäre gewesen, wenn das gesuchte Auto einem Terrorverdächtigen gehört hätte. Was, wenn die Polizei davon ausgegangen wäre, der Kerl ist bewaffnet. Wäre mir so ergangen wie der arme Ian Macleod, der an einem schönen Junimorgen im Jahre 1972 in seiner Wohnung im Stuttgarter „Hannibal“ an die Tür ging und dort einen Polizisten im schusssicherer Rüstung und mit gezückter MP vorfand? Macleod tat das, was ich wahrscheinlich auch tun würde: Er schmiss die Tür zu und rannte davon. Leider hat der Knall den Polizisten so erschreckt, dass er sein Magazin durch die geschlossen Wohnungstür entleerte und den unschuldigen Schotten zersiebte.

Und überhaupt: Warum bin ich offenbar der einzige, der sich an den Fall Macleod erinnern kann? Gut, ich war damals Lokalreporter in Stuttgart. Aber Wolfgang Schäuble war damals auch schon auf der Welt und sogar schon politisch aktiv.

Und warum beschleicht mich leise Angst, wenn ich bei Google „Macleod Baader Meinhof“ eingebe? Ich will ja nur noch mal das Datum prüfen. Aber was ist, wenn die Online-Überwachung schon in vollem Gang ist? Der Google-Treffer zusammen mit einem vom Computer falsch erkannten Kennzeichen – und schon könnten sie vor der Tür stehen…

Es ist wieder sehr weit gekommen in Deutschland. Ich hatte eigentlich gehofft, wir wären weiter als 1972.

Der Bundestrojaner – die digitale Lachnummer

Donnerstag, 17. April 2008

Es ist natürlich sonnenklar, warum Bayerns blasser Innenminister Joachim Hermann (natürlich CSU) mit Renate Zypris hadert und ihre Gesetzesnovelle zur Online-Durchsuchung ausbremsen will. Es sei nicht einzusehen, warum die Bundesjustizministerin darauf beharrt habe, hinter der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückzubleiben und den Ermittlern zu verbieten, im Rahmen einer Verwanzung des Rechners von Bundesbürgern deren Wohnung zu betreten.

“Ich hoffe sehr, dass wir diese Sicherheitslücke nicht einmal bereuen werden”, sagte Hermann der „Berliner Zeitung“. In Wirklichkeit bereut er sie jetzt schon – mit gutem Grund! Denn ohne „Hausbesuch“ der Staatsorgane wird es mit der Online-Durchsuchung überhaupt nicht funktionieren.

Das Bundeskriminalamt setzt bekanntlich auf den so genannten „Bundestrojaner“. Das ist ein Stück Schadsoftware, wie er auch unter kriminellen Hackern und sozialgeschädigten Script-Kiddies sehr beliebt ist. Er wird gerne in scheinbar harmlosen Downloads versteckt und nistet sich im Innern des Betriebssystem ein, von wo er per Internet heimlich allerlei Daten – Benutzernamen, Passwörter, im Fall des Bundestrojaners eben auch Anschlagspläne und Terroristen-Mails – an den Computer des Auftraggebers sendet. So weit, so klug. Nur: Wie kriegt man den Terroristen dazu, sich den Trojaner auf die Festplatte zu laden?

Er muss ihn ja nicht nur herunterladen, sonst wäre die Sache einfach. Er muss ihn auch noch aktivieren. Will heißen: Er muss ganz bewusst mit der Maus auf einen Link klicken. Er muss also dümmer sein als der durchschnittliche Computer-User, der längst die erste und wichtigste Regel der IT-Sicherheit gelernt hat: Klicke niemals auf einen Mail-Anhang von jemandem, den du nicht sehr gut kennst.

Und selbst wenn die BKAler es schaffen würden, sich so geschickt zu tarnen, dass unser Terrorist meint, die Mail käme von Osama persönlich: Da wäre noch die Antiviren-Software, die auch Terroristen ganz bestimmt auf ihren Computern installiert haben. Die können nicht unterscheiden zwischen „guten“ und „bösen“ Trojanern. Also wird sofort die Meldung auf den Bildschirm hochpoppen: „Achtung! Wollen Sie wirklich das Programm „schaeuble.de“ auf Ihrem Rechner ausführen?“

Spätestens da bricht unser Terrorist die Sitzung ab und lässt das Virenschutzprogramm über die Festplatte laufen. Und der Bundestrojaner verschwindet zusammen mit allen anderen Schadprogrammen auf Nimmerwiedersehen im digitalen Orkus.

Um festzustellen, ob der Trojaner korrekt installiert ist und arbeitet, bleibt der Polizei eigentlich nur ein Weg: Sie müssen einbrechen! Und das übrigens gleich zweimal: Einmal, um den Zielrechner analysieren, also das verwendete Betriebssystem, der Internetzugang, Schutzprogramme und die Kommunikationsdienste, die der Verdächtige nutzt. Dann, nachdem der Bundestrojaner entsprechend angepasst worden ist, ein zweites Mal, um ihn auf die Festplatte zu spielen und eventuell gleich noch das Virusschutzprogramm des Delinquenten zu deaktivieren (in der Hoffnung, dass er das nicht merkt).

Also: Ohne Einbruch keine Online-Fahnung. So einfach ist das. Wobei beide Seiten in diesem skurrilen Politikerstreit ihre grenzenlose Ahnungslosigkeit beweisen. Einmal Frau Zypries, die ein Gesetz eingebracht hat, das nicht funktionieren kann. Und Herr Hermann, der offenbar doch glaubt, dass es funktionieren kann, nur nicht immer. Oder wozu dann die Verwendung der Zukunftsform („…einmal bereuen werden“).

Aber wie so oft, wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte – der Bürger nämlich. Denn so lange die Damen und Herren an der Spitze ihre komische Keystone Cop-Nummer aufziehen und funktionslose Gesetze erlassen, so lange werden wir sicher sein vor beamteten Schnüfflern.

Es ist natürlich sonnenklar, warum Bayerns blasser Innenminister Joachim Hermann (natürlich CSU) mit Renate Zypris hadert und ihre Gesetzesnovelle zur Online-Durchsuchung ausbremsen will. Es sei nicht einzusehen, warum die Bundesjustizministerin darauf beharrt habe, hinter der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückzubleiben und den Ermittlern zu verbieten, im Rahmen einer Verwanzung des Rechners von Bundesbürgern deren Wohnung zu betreten.

 

“Ich hoffe sehr, dass wir diese Sicherheitslücke nicht einmal bereuen werden”, sagte Hermann der „Berliner Zeitung“. In Wirklichkeit bereut er sie jetzt schon – mit gutem Grund! Denn ohne „Hausbesuch“ der Staatsorgane wird es mit der Online-Durchsuchung überhaupt nicht funktionieren.

 

Das Bundeskriminalamt setzt bekanntlich auf den so genannten „Bundestrojaner“. Das ist ein Stück Schadsoftware, wie er auch unter kriminellen Hackern und sozialgeschädigten Script-Kiddies sehr beliebt ist. Er wird gerne in scheinbar harmlosen Downloads versteckt und nistet sich im Innern des Betriebssystem ein, von wo er per Internet heimlich allerlei Daten – Benutzernamen, Passwörter, im Fall des Bundestrojaners eben auch Anschlagspläne und Terroristen-Mails – an den Computer des Auftraggebers sendet. So weit, so klug. Nur: Wie kriegt man den Terroristen dazu, sich den Trojaner auf die Festplatte zu laden?

 

Er muss ihn ja nicht nur herunterladen, sonst wäre die Sache einfach. Er muss ihn auch noch aktivieren. Will heißen: Er muss ganz bewusst mit der Maus auf einen Link klicken. Er muss also dümmer sein als der durchschnittliche Computer-User, der längst die erste und wichtigste Regel der IT-Sicherheit gelernt hat: Klicke niemals auf einen Mail-Anhang von jemandem, den du nicht sehr gut kennst.

 

Und selbst wenn die BKAler es schaffen würden, sich so geschickt zu tarnen, dass unser Terrorist meint, die Mail käme von Osama persönlich: Da wäre noch die Antiviren-Software, die auch Terroristen ganz bestimmt auf ihren Computern installiert haben. Die können nicht unterscheiden zwischen „guten“ und „bösen“ Trojanern. Also wird sofort die Meldung auf den Bildschirm hochpoppen: „Achtung! Wollen Sie wirklich das Programm „schaeuble.de“ auf Ihrem Rechner ausführen?“

 

Spätestens da bricht unser Terrorist die Sitzung ab und lässt das Virenschutzprogramm über die Festplatte laufen. Und der Bundestrojaner verschwindet zusammen mit allen anderen Schadprogrammen auf Nimmerwiedersehen im digitalen Orkus.

 

Um festzustellen, ob der Trojaner korrekt installiert ist und arbeitet, bleibt der Polizei eigentlich nur ein Weg: Sie müssen einbrechen! Und das übrigens gleich zweimal: Einmal, um den Zielrechner analysieren, also das verwendete Betriebssystem, der Internetzugang, Schutzprogramme und die Kommunikationsdienste, die der Verdächtige nutzt. Dann, nachdem der Bundestrojaner entsprechend angepasst worden ist, ein zweites Mal, um ihn auf die Festplatte zu spielen und eventuell gleich noch das Virusschutzprogramm des Delinquenten zu deaktivieren (in der Hoffnung, dass er das nicht merkt).

 

Also: Ohne Einbruch keine Online-Fahnung. So einfach ist das. Wobei beide Seiten in diesem skurrilen Politikerstreit ihre grenzenlose Ahnungslosigkeit beweisen. Einmal Frau Zypries, die ein Gesetz eingebracht hat, das nicht funktionieren kann. Und Herr Hermann, der offenbar doch glaubt, dass es funktionieren kann, nur nicht immer. Oder wozu dann die Verwendung der Zukunftsform („…einmal bereuen werden“).

 

Aber wie so oft, wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte – der Bürger nämlich. Denn so lange die Damen und Herren an der Spitze ihre komische Keystone Cop-Nummer aufziehen und funktionslose Gesetze erlassen, so lange werden wir sicher sein vor beamteten Schnüfflern.

Golf – mano a mano

Mittwoch, 16. April 2008

Kenn Williams spricht zwar ein bisschen wie Howard Carpendale in seinen besten Tagen, was daran liegt, dass Williams durch und durch Brite ist. Als Headpro am Golfclub Eichenried im Norden Münchens ist er inzwischen aber ganz zu Hause. Er hat sich dort auch eine Fangemeinde aufgebaut, darunter mein Kollege Holger Gertz von der “Süddeutschen”, der ihn einmal als “Golfschüler-Flüsterer” bezeichnete in Anlehnung an Robert Redford und den “Pferdeflüsterer”. Williams Golf sei “mehr als Lehrer: Er ist Psychologe, Analytiker, Seelsorger…”

Vor allem ist Ken Williams ein kluger Mann, und es lohnt sich, ihm zuzuhören. Zum Beispiel sagte er kürzlich auf einer Pressekonferenz in Eichenried von den deutschen Golfspielern: “Sie wissen überhaupt nicht, wie man Golf spielt. Sie spielen nämlich immer nur nach Stableford. Das ist kein Golf. Das ist Mathematik.”

Richtiges Golf, das ist für Ken Williams der offne, ehrlich Schlagabtausch zwischen zwei Gegnern. Golf “mano a mano”, sozusagen. Beim richtigen Golf geht es darum, wer die wenigsten Schläge braucht, um ins Loch zu kommen. Vergiß’ Vorgaben, Handicaps und andere Krücken: Das ist etwas für Golf-Behinderte. Geh’ raus und kämpfe wie ein Mann (oder eine Frau), und möge der Bessere gewinnen.

Ich gebe zu, dass ich anfangs etwas skeptisch war. Immerhin bin auch ich das Produkt deutscher Golfschulen, wo man zuerst das Stableford-Rechnen lernt und dann, wenn noch Zeit bleibt, auch ein bisschen das Golfen. So ganz geheuer war mir das allerdings nie, und ich habe mich als Amerikaner in Deutschland schon mehr als einmal auf einer Golfrunde unbeliebt gemacht mit dem Spruch: “Deutsche spielen nicht Golf, sie arbeiten an ihrem Handicap…”

Nun habe ich es aber mal drauf ankommen lassen und spiele seit neuestem bei jeder sich bietenden Gelegenheit Lochspiel, und zwar ohne Vorgabe. So am letzten Freitag mit meinem Freund Fritz B., der laut Handicap (22,5) genau drei komma zwo Schläge weniger pro Runde benötigen müsste als ich mit meinen 25,7. Und es fing auch genauso an, wie zu befürchten: Fritz nahm mir, ruck zuck, die ersten vier Löcher ab und genoss in Gedanken schon das Kaltgetränk, das der Verlierer zu bezahlen hatte. Ich habe mir künstlich Mut gemacht und es mit psychologischer Kriegsführung versucht. “Warte ab”, sagte ich, “ich komme schon noch!” Fritz hat gelacht, und ich habe, ehrlich gesagt, auch nicht daran geglaubt.

Aber am 16er lag ich auf einmal mit einem Loch vorne! Ich weiß selbst nicht ganz, wie es geschah – Fritz schwächelte zwischendurch, und ich habe ein paar von jenen spektakuläre Schlägen geschlagen, wie sie selbst dem talentlosesten Freizeitgolfer gelegentlich gelingen. Auf der 17 knisterte es in der Luft, und das lag nicht an den berüchtigten Hochspannungsleitungen in Eichenried. Wir spielten am Ende beide eine sechs – unentschieden!

Es folgte die spannendsten zehn Minuten meines Golfer-Lebens: Das letzte Loch (Loch B9 – Eichenried hat 3×9 Löcher) ist ein tückisches, 471 Meter langes Par 5 mit Wasser rechts und einem Teich vorm Grün. Wir lagen beide mit 4 davor. Sein Chip saß, meiner landete am Ufer, rollte zurück und blieb halb aus dem Wasser heraus ragend liegen. Natürlich habe ich mir die Hosenbeine hochgekrempelt und es à la Bernhard Langer mit dem Loftwedge aus dem Wasser probiert, bin dabei aber nur nass geworden – der Ball blieb im Ufergestrüpp hängen. Fritz jubelte, und ich brauchte eine ganze Weile, bis sich das Adrenalin wieder verflüchtigt hatte. Aber das ist nicht der Punkt.

Der Punkt ist: Ich habe selten in meinem Leben so viel Spaß am Golfen gehabt wie bei diesem Spiel. Und ich bin ganz sicher: Wenn wir wie üblich nach Stableford gezählt hätten, wäre es eine stinknormale Runde wie jede andere auch geworden.

Mein Tipp: Hören Sie auf Ken Williams. Vergessen Sie die ganze Rechnerei und genießen Sie mal „Golf pur“. Es ist ein ganz anderes Spiel!

Schweigen spricht Bände

Dienstag, 15. April 2008

Witzig, was sich Leute alles einfallen lassen, um eine schlechte eBay-Note abzuwehren.

Shakespeare wusste schon Bescheid: Im dritten Akt von “Othello” lässt er Iago einen denkwürdigen (und deshalb auch vielzitierten) Satz sagen: “Wer mir meinen guten Namen nimmt, beraubt mich eines Schatzes, der ihn nicht reicher und mich in der Tat arm macht.”

Das ist auch der Grund, weshalb die meisten eBay-Händler geradezu panische Angst haben vor einer schlechten Bewertung – er hängt ihnen nämlich lange nach und mindert seine Chancen auf geschäftlichen Erfolg. Und auch als Kunde lässt man sich ungern eine schlechte Note reinwürgen, denn wer weiß, wo das eines Tages wieder auftaucht? Von einigen Online-Kreditbörsen ist bekannt, dass sie das eBay-Profil potenzieller Gläubiger in ihre Bonitätsprüfung einfließen lassen. Guter Ruf ist also bares Geld wert – nicht nur, aber ganz besonders im Internet.

Es ist im übrigen sehr schwer, eine als ungerecht empfundene schlechte Bewertung wieder löschen zu lassen. Eigentlich geht das nur im gegenseitigen Einvernehmen. Und das könnte ein neuer Trick zu sein von Händlern, die ihre Weste wieder weiß waschen wollen.

Dass Händler gerne Kunden, die sie schlecht benoten, sozusagen als “Retourkutsche” durch Abwertung abstrafen, ist bekannt. eBay hat deshalb seine Spielregeln geändert und wird Händlern in Zukunft nur noch erlauben, positive Bewertungen ihrer Kunden abzugeben – oder eben auch gar keine. Schweigen ist in diesem Fall zwar nicht Gold, spricht aber Bände.

Bevor es allerdings so weit ist, habe ich am eigenen Leib erleben müssen, wie hilflos man gegen Rufschädigung im größten Online-Auktionsportal ist. Folgender Fall: Ein Händler aus Egelsbach schickte mir zwei falsche Tonerkartuschen. Kann passieren, aber was die Sache besonders ärgerlich machte war, dass er sich vorher sogar noch per E-Mail bei mir erkundigte, für welchen Drucker der Toner sei. Besonders dämlich, also, aber auch das kein wirklicher Grund zur Aufregung. Nur als er mich per eBay-Nachricht aufforderte, ihn zu bewerten, sah ich nicht ein, dass ich besondere Zufriedenheit vorheucheln sollte, also habe ich auf “neutral” geklickt. Alles andere wäre ja gelogen gewesen, denn der Service war ja wirklich mies, nur nicht so mies, dass ich ihm eine volle Breitseite, sprich ein “negativ” hätte reindonnern müssen.

Aus allen Wolken fiel ich allerdings ein paar Tage später, als ich zufällig bei eBay reinschaute und bei meinen Bewertungen plötzlich ein dickes rotes Ei und folgenden Kommentar des besagten Händler vorfand: “VORSICHT !!! Verkauft leere Ware als NEU & VOLL ! Ebay informiert ! NOTE 6- !!!”

Da ja nicht ich, sondern er etwas verkauft hatte, war das natürlich bodenlos. Aber bevor ich mich so richtig aufregen konnte, kam eine Standard-Nachricht des Herren, der sich entschuldigte: Er habe die Bewertung “versehentlich” abgegeben, und er bot mir eine einvernehmliche Rücknahme an, was ich natürlich sofort per Mausklick getan habe.

Nur: Dadurch wurde auch meine “neutrale” Bewertung bei ihm gelöscht. Und nun frage ich mich, ob er das vielleicht genau so beabsichtigt hat. Denn damit ist auch sein Bewertungskonto wieder sauber.

Wenn ja, dann war es ein zwar billiger, aber ziemlich genialer Trick. Zum Glück funktioniert er nur noch kurze Zeit, denn dann tritt besagte Regeländerung bei eBay in Kraft, die das verhindert.

Allerdings: Gelöscht ist nicht gelöscht, eine Erfahrung, die schon so mancher Unbedarfte im Internet machen musste (siehe meinen Blog-Eintrag: “Die Online-Geister, die ich rief”. So auch hier: Das Negativurteil fließt zwar nicht mehr in meine Gesamtnote ein. Die liegt weiterhin bei 100 Prozent (89 positive, keine negative Bewertung). Aber wer sich die Mühe macht, durch mein Reputations-Konto zu scrollen, entdeckt den Eintrag immer noch, nur mit dem Vermerk: “Bewertung wurde zurückgenommen: Käufer und Verkäufer haben sich darauf geeinigt, die Bewertung für diesen Artikel zurückzunehmen.”

Darauf kann sich nun jeder seinen eigenen Reim machen. Besonders positiv klingt es jedenfalls nicht, schon eher danach, als hätten sich da zwei Krähen darauf verständigt, sich gegenseitig nicht das Auge auszuhacken. Aber auch da war Shakespeare schon vor mir da: In “King Lear” lässt er Cordelia klagen: “Wer Fehler schminkt, wird einst mit Spott verlacht…”

Der mobile Mensch: 10 Thesen

Sonntag, 13. April 2008

Willkommen im Land der Techno-Beduinen! Wireless-Technologie und „always on“ Internet werden die Art und Weise verändern, wie wir arbeiten, leben, lieben und uns selber sehen. Dazu 10 Thesen.

1.    Der „Road Warrior“ von gestern war wie ein Astronaut, der seinen eigenen Sauerstoff mit sich führen musste. Statt ihn zu befreien, hat ihn das Gewicht seiner mitgeschleppten „Gadgets“ – Laptop, PDA, Mobiltelefon – gefesselt. Der Techno-Beduine trägt sein Wasser nicht mit, weil er weiß, wo er eine Oase findet.

2.    Diese neue Freiheit verändert alles: Der Online-Nomade findet immer eine Möglichkeit, sich einzuwählen. Als echter Mobilmensch hat ein anderes Verhältnis zu Zeit, Ort und zu anderen Menschen als sein stationärer Zeitgenosse. Mobilität verändert nicht nur unser Verhalten, es verändert auch unsere Sprache – und damit unser Denken.

3.    Während stationäre Menschen immer mehr Papier produzieren, reist der Techno-Beduine stets mit leichtem Gepäck. Er druckt nichts mehr aus, sondern speichert wichtige Dokumente entweder auf seinem mobilen Gerät oder auf einem Server daheim oder in der Firma. Für ihn ist das papierlose Büro heute schon längst selbstverständlich.

4.    Der Mobilmensch kümmert sich nicht mehr um Technik. Die Technik ist da, sie funktioniert, er benützt sie als selbstverständlichen Teil seiner Umwelt. Einen Blackberry oder iPhone zu bedienen setzt kein hohes Maß an technischen Vorkenntnissen voraus – man macht es einfach. Damit fällt die letzte Hürde auf dem Weg zur totalen Mobilität.

5.    Der Techno-Beduine hat kaum Ähnlichkeit mit dem alten „Telearbeiter“ von gestern, der nach wie vor an einen festen Arbeitsplatz – eben das „Home Office“ – gebunden war. Die Folge war oft soziale Vereinsamung und berufliche Unzufriedenheit. Der Mobilmensch von heute benötigt nicht einmal mehr einen Schreibtisch. Er arbeitet, wo es ihm gefällt: Bei Starbucks oder MacDonalds, im Bahnhof oder Flughafen, im Park oder in irgendeinem Büro – es muss nicht der eigene sein.

6.    Der Techno-Beduine braucht deshalb kein eigenes Büro mehr. Johnathan Schwartz, der CEO von Sun, hat sein festes Büro inzwischen aufgegeben und arbeitet, wo er gerade ist. Mit seiner Sekretärin hält er per Telefon und E-Mail Kontakt. Allerdings muss ein solches Zusammenspiel zwischen Mobilmenschen geübt werden und muss nach festen Regeln ablaufen, weil sonst die persönliche Produktivität leidet.

7.    Der Techno-Beduine hat keine festen Arbeitszeiten. Dafür hat sein Arbeitstag 24 Stunden. „Wer für sich selbst arbeitet, hat einen Tyrannen als Chef“, sagt Paul Saffo vom Institute for the Future. Das kann zu Spannungen in der Familie führen („kein Blackberry im Bett!“) und zu Überforderung, wenn der Mobilmensch nicht strikte Disziplin übt, um Beruf und Privatleben zu trennen.

8.    Schlimmstenfalls droht Suchtgefahr, wenn „Crackberries“ (Menschen, die unter dem Zwang leiden, dauernd ihren E-Mail-Eingang auf dem mobilen Internetgerät zu prüfen) in der Hoffnung, zwischen dem vielen Spreu der Spams den seltenen Weizenkorn relevanter Kommunikation zu finden.

9.    Die meisten Mobilmenschen müssen erst noch lernen, dass mehr Information nicht zwangsläufig zu besseren Entscheidungen führt. Techno-Beduine zeichnen sich die die Fähigkeit aus, Informationen rasch zu filtern und sich nur die Dinge zu merken, die für sie wirklich wichtig sind. Und wenn er etwas wissen will, dann weiß er, wo er es im Internet findet.

10.    Architekten, Städteplaner, Gastwirte, Flughafenbauer und Hoteliers müssen sich auf die veränderten Bedürfnisse von Online-Nomaden besser einstellen. Der Techno-Beduine braucht nur eine Steckdose und einen Hotspot. Wer ihm diese beiden Dinge bietet, hat Chancen, ihn als Kunde zu gewinnen. So werden sich in den kommenden Jahren vielfältige neue Geschäftsmodelle ergeben, die auf Dienstleistungen für Mobilmenschen basieren.

Barrierefreies Design ist gutes Design

Donnerstag, 10. April 2008

Wenn Helmut Ernst ins Internet geht, muss er sich ganz auf seine Ohren verlassen. Der städtische Angestellte und Blindenvertreter im Kasseler
Behindertenrat hat auf seinem Computer einen so genannten Screenreader installiert, eine Software, die ihm vorliest, was andere auf dem Bildschirm
sehen.

Ich möchte keinesfalls als zynisch oder herzlos erscheinen, aber der Vergleich sei erlaubt: Helmut Ernst, den ich bei Recherchen zu einem Artikel über
“barrierefreies Internet-Design” kennengelernt habe, war mir heute den ganzen Tag im Sinn, als ich auf der äußrst gelungenen Konferenz “Search
Engine Marketing” (SMX) einen Redner nach dem anderen über sinnvolle und erfolgversprechende Strategien zum verbesserten Abschneiden bei
Suchmachinen – das so genannte “Search Engine Optimising” (SEO) – reden hörte. Im Grunde ging es immer nur um eines: Wie kann ich meine
Website so gestalten, dass die Such-Roboter oder “Spider” und “Crawler” von Google & Co. möglichst viele Informationen finden und mich deshalb
möglichst weit oben bei den Suchergebinissen plazieren. Denn davon hängt das Wohl und Wehe so manchen eCommerce-Anbieters und Online-Werber
ab. Merke: Wer nicht gefunden wird, hat auch sonst im Internet nichts verloren.

Was aber haben Helmut Ernst und die Such-Spinnen von Google gemeinsam. Nun, beide können nichts hören. Crawler können auch nichts sehen, sind
also de facto Behinderte. Wäre es also nicht sehr sinnvoll, wenn ein aufstrebender Internet-Anbieter, der gerne gefunden werden möchte, seine Site
behindertengerecht gestaltet.

Ich habe in den Plenums (oder sollte ich als Alt-Lateiner lieber “Pleni” sagen?), die ich moderieren durfte, viel Zustimmung für diesen Vorschlag
erhalten. Was Jan Eric Hellbusch bestätigt, der mir seinerzeit sagte: „Barrierefreies Webdesign ist immer gutes Webdesign!“ Hellbusch ist Autor des
Standardwerks „Barrierefreies Webdesign“ (Dpunkt Verlag, 2004, 391 Seiten, 44 Euro, ISBN 3898642607) und selber seit seiner Geburt blind. Er betreibt
inzwischen eine gut gehende Beratungsfirma in Lünen bei Dortmund.

Ich habe heute eine Menge Tipps von ausgewachsenen Website-Optimierern wie Gerda von Radetzky, Stefan Karzauninkat, Markus Hövener, von
Bloofusion oder Prof. Wolfgang Buescher von Visionomic bekommen. Und immer wieder läuft es auf das Gleiche heraus: Befolge die Ratschläge und
Richtlinien, die längst für barrierefreies Webdesign gelten. Weshalb ich hier einige zitiere, die mir Sasa Ebach von der Beratungsfirma Digitale
Wertschöpfung in Köln-Longerich bei meinen Recherchen über behindertengrechte Website auf den Weg gegeben hat:

  • Verwenden Sie Webstandards und Richtlinien zur barrierefreien Gestaltung, wie sie beispielsweise die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) für die Internet-Auftritte deutscher Bundesbehörden zwingend vorschreiben. Diese leiten sich aus Empfehlungen des World Wide Web Consortiums (W3C) ab und werden inzwischen weltweit befolgt.
  • Geben Sie Ihrer Webseite einen eindeutigen, aussagefähigen  Titel. Mit Hilfe des so genannten „title tag“ können sowohl Suchmaschinen wie Sehbehindert sofort erkennen, worum es auf der Seite geht.
  • Füllen Sie „Alt-“Attribute sinnvoll aus. Suchmaschinen sind blind! Viele Multimediaformate können von Google & Co. nicht gelesen werden.
  • Mit Hilfe entsprechender Attribute im Quellcode lassen sich Beschreibungen und Bildtexte von bis zu 1024 Zeichen Länge hinterlegen, die durch Sprachausgabe oder die Verwendung einer so genannten Braillezeile Blinden und Sehbehinderten in die Lage versetzen, besser auf einer Webseite zu navigieren.
  • Geben Sie Ihrer Website ein Inhaltsverzeichnis. Die so genannte „Sitemap“ ist eine spezielle Seite, auf der alle Seiten Ihres Angebots in hierarchischer Form aufgelistet sind und die dem Besucher einen schnellen Überblick darüber gibt, was ihn erwartet. Das ist nicht nur für behinderte Menschen eine große Hilfe.
  • Benützen Sie eine einfache Sprache. Die Benutzerfreundlichkeit einer Website, das zeigen immer wieder so genannte Usability-Tests, wird durch eine klare Sprache, kurze Sätze und eine übersichtliche Struktur (Überschriften, Absätze, Listen, etc.) wesentlich verbessert.

Darüber hinaus fordern Fachleute wie Ebach das Verwenden von variablen Schriftgrößen, die der Benutzer selber auf Wunsch vergrößern oder verkleinern kann. Dazu ist es notwendig, dass der Designer darauf verzichtet, eine absolute Schriftgröße einzustellen – was diese aber häufig aus „ästhetischen“ Gründen tun. „Das Internet ist keine Zeitungsseite“, sagt Ebach. Das gleiche gilt für Farben: Für Sehbehinderte, aber auch für viele ältere Menschen, kommt es weniger auf das Bunte als vielmehr auf ausreichende Kontraste zwischen Hintergrund und Schrift an.

Die meisten dieser Ratschläge haben im Grunde nichts mit Behinderten zu tun, sondern nutzen jedem, der eine Website besucht. Barrierefreies Design ist einfach gutes Design. SEO bekommt man dann sozusagen gratis dazu.

Wie Banken an (und in) der Zukunft arbeiten

Mittwoch, 09. April 2008

Haben Banken eine Zukunft? Diese Frage, so ketzerisch sie klingen mag, gehört an den Anfang eines Diskurses, bei dem es um mögliche Zukunftsstrategien dieser Branche geht. Und dies nicht erst, seit sich Banken im Allgemeinen mit der weitgehend selbstverschuldeten Subprime-Krise wieder mal ins Schussfeld der öffentlichen Kritik manövriert haben.

Kein Zweifel: Banken haben gerade eine schlechte Presse. Das Vertrauen ist erschüttert – auch das Vertrauen der Banker selbst.

Das Internet hat auch in anderen Branchen Existenzängste ausgelöst: Musikindustrie, Filmstudios, Reisebüros, Zeitungsverlage und Fernsehsender stellen sich zum Teil seit Jahren intern und extern die Frage nach der eigenen langfristigen Überlebensfähigkeit. Sie alle sind von zum Teil katastrophaler Kunden- und Ertragserosion gekennzeichnet beziehungsweise müssen sich oft verzweifelt (und erfolglos) bemühen, überkommene Geschäftsmodelle vor den Folgen neuer Technologien, vor der weltweiten Vernetzung, vor neuartigen direkten Kommunikations- und Transaktionskanälen, vor branchenfremder Konkurrenz, vor verändertem Konsumverhalten und vor neuen Erwartungshaltungen seitens der Kunden zu schützen. Meistens handelt es sich erkennbar um Rückzugsgefechte, womöglich um ein letztes verzweifeltes Aufbäumen.

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