Orwell lässt Grüssen

Dieser Beitrag erschien am 18.9.2008

Die Gedanken waren mal frei

George Orwell verdanken wir den Begriff der „Ge­danken­polizei“. Nur, dass seine verdeckt arbeitenden Psycho-Büttel im Roman 1984 auf Dinge wie angewandte Psychologie bei Befragungen und natür­lich auf allgegenwärtige Überwachung angewiesen waren, um die Mitglieder der Gesellschaft zu finden, die dazu fähig sind, Kritik an der offiziellen Doktrin zu üben. In Zukunft werden sie es wesent­lich leichter haben. Ein „brain scan“ genügt bereits heute, um einen Tat­verdächtigen rechts­kräftig wegen Mordes zu verurteilen, wie das Bei­spiel eines Gerichts im indischen Bundesstaat Maharashtra beweist.

Der Fall lässt zumindest mir die Nackenhaare zu Berge stehen: Eine gewisse Aditi Sharma stand unter dem Verdacht, ihren Verlobten, Udit Bharati, in einem McDonald’s-Restaurant in Pune vergiftet zu haben. Die 24 Jahre alte Sharma erklärte sich damit einverstanden, sich einem Test namens „Brain Electrical Oscillations Signature“ (BEOS) zu unterziehen, das vom indischen Neuroforscher Cham­padi Raman Mukundan, einem früheren Mitarbeiter des National Institute of Mental Health and Neuro Sciences in Bangalore, ent­wickelt wurde.

Der Test beginnt zunächst mit einem Elektroenzephalogramm oder EEG, bei dem die elektrischen Aktivitäten des Gehirns aufgezeichnet werden. Nachdem sie 32 Elektroden an ihrem Kopf angebracht hat­ten, lasen die Ankläger Frau Sharma mehrere Sätze vor, die bewusst in der ersten Person verfasst waren („ich kaufte Arsen“, „ich traf Udit bei McDonalds“). Zur Kontrolle wurden ihr auch neutrale Sätze vorgelesen wir „der Himmel ist blau“.

Der Richter, ein gewisser S. S. Phansalkar-Joshi, verurteilte die Frau, die hartnäckig jede Beteiligung an der Tat leugnete, zu lebenslanger Haft und schrieb in seiner Urteilsbegründung, der BEOS-Test habe überzeugend nachgewiesen, dass sie „selbst erlebtes Wissen“ über die Tat besitze, also Details, die sie nicht nur vom Hörensagen her kennen könne.

Einem Bericht der International Herald Tribune zufolge setzen bereits zwei indische Staaten, Maharashtra and Gujarat, BEOS in Gerichts­verfahren ein. Alleine in Maharashtra, sollen rund 75 Tat­ver­dächtige bis heute mit dieser Methode elektronisch „ver­hört” worden sein. Der Fall Sharma sei allerdings das erste Mal gewesen, dass es aus­schließlich aufgrund der Aufwertungsergebnisse zu einer Verur­tei­lung gekommen sei.

Fast noch beunruhigender ist ein Nebensatz in dem Beitrag der IHT, in dem es heißt, die US-Regierung investiere seit den Terroristen­angriffen vom 11. September 2001 ungenannte Sum­men in die Entwicklung von „gehirnwellen-basierten Lügen­detektoren“. Dazu sollen Systeme zählen, die den Kopf des Delinquenten mit Infrarot­strahlen durchleuchten oder Scanner, um winzige Bewegungen der Augen beim Verhör aufzuzeichnen. Das Blatt nennt keine Quellen für diese Erkenntnisse, die ja vermutlich der amtlichen Zensur in den USA unterliegen, weist aber auf Veröffentlichungen amerikanischer Wissenschaftler wie Emanuel Donchin, Lawrence Farwell und J. Peter Rosenfeld hin.

Wir müssen also davon ausgehen, dass die USA bereits über solche Verfahren verfügt – ich meine, wenn man in Bangalore schon so weit ist, was wird das NSA in seiner Trickkiste haben?

Übrigens: Orwell bekam seine Idee von der „thought police“ aus Japan, wo 1936 ein „Gesetz zum Schutz und zur Überwachung von Gedankenverbrechern“ verabschiedet wurde. Bereits 1911 war dort die „Spezielle Höhere Polizei“ (Tokubetsu koto keisatsu, auch kurz „Tokko“ genannt) gegründet worden, die wegen ihrer Aufgabe, „gefährliche Gedanken“ wie z.B. den Marxismus zu bekämpfen, unter dem Namen „Gedankenpolizei“ bekannt war. Sie durfte „Gedankenverbrecher“ allein aufgrund einer ver­muteten regime­feindlichen Einstellung präventiv in Haft zu nehmen.

Das alles wirft für mich eine Reihe von sehr, sehr ernsten Fragen auf. Hier ein paar davon:

  • Kann sich die NSA die ganze Online- und Telefonüberwachung in Zukunft schenken?
  • Kann es überhaupt den perfekten Lügendetektor geben, oder ist die anzunehmende Fehlerquote nicht viel zu groß, als dass ein deutsches Gericht je dem indischen Vorbild folgen wird?
  • Ist das endgültig das Ende der Privatsphäre?
  • Wenn ja: Ist das mit der durch Artikel eins des Grundgesetzes geschützten Menschenwürde vereinbar?

Der IHT zufolge ist das BEOS-Verfahren von Mukundan im Westen noch nie einem ordentlichen Peer-Review unterzogen worden. Offen­bar möchte der Mann damit reich werden und rückt deshalb nur ungerne mit Details über seine Forschungs­arbeit heraus. Das zumindest sollte aufhören: Forscher hier­zulande sollten sich mög­lichst schnell an einer internationalen Überprüfung der aufgestellten Behauptungen über den Wirkungs­grad von BEOS beteiligen – und sei es auch nur, damit wir über­zeugende Argumente parat haben, wenn – was meines Erachtens unweigerlich kommen wird – die Hardliner in Polizei und Regierung in unserem Lande dahinter kom­men, dass sowas mach­bar ist und ganz schnell ein entsprechendes Gesetz nach­schieben. Selbstverständlich ohne große öffentliche Debatte.

Erinnern Sie sich an Tom Cruise in Steven Spielbergs „Minority Report“? Von wegen Science Fiction: Orwell lässt grüßen!


Nachtrag von 2025: Der Oberste Gerichtshof Indiens entschied, dass BEOS als Beweismittel unzulässig sei. BEOS-Tests (Brain Electrical Oscillation Signature) werden in Indien nach wie vor bei strafrechtlichen Ermittlungen eingesetzt, um Hinweise zu finden und Beweise zu untermauern, trotz ethischer Bedenken und ihrer Unzulässigkeit als primäre Beweismittel vor Gericht.

Befürworter heben ihre Verwendung in komplexen Fällen und zur Vermeidung von Folter hervor, während Kritiker einen Mangel an wissenschaftlicher Validierung anführen. Die Polizei setzt sie weiterhin in Hunderten von Fällen ein, um Hinweise zu generieren, aber Gerichte stützen sich oft auf sie als ergänzende, nicht als alleinige Beweismittel.

Ob Polizeibehörden auf der Welt nach wie vor an und mit BEOA arbeiten, ist nicht bekannt.

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