Leistungsschutzrecht: Chronik eines angekündigten Todes

Die Geister, die sie riefen

Die Geister, die sie riefen

Ich finde Kommentare schrecklich, die mit den Worten beginnen: „Ich hab’s ja gleich gesagt!“ Deshalb fange ich diesen Kommentar mit den Worten an: „Sebastian hat’s ja gleich gesagt!“

Sebastian, das ist mein Czyslansky-Freund Sebastian von Bomhard. Auch „SvB“ genannt“, Chef des Internet-Providers Spacenet in München und wie ich ein echtes Internet-Urgestein. Er hat das alles von Anfang an erlebt, hat das Auf und Ab der Dotcom-Blase heil überstanden, weil er das hat, was man hier in Österreich den „Hausverstand“ nennt, und seine Firma nicht auf Pump finanzierte. Er kennt sich also sowohl in der Technik wie im Wirtschaftsleben aus, und er hat schon im Juni 2012 in einer Mini-Serie über die „Mythen des Urheberrechts“ geschrieben: „Dass das Leistungsschutzrecht in der vorliegenden Form weder gerechtfertigt noch unschädlich ist, wissen wir inzwischen. Nicht nur Bürgerrechtler, Piraten, Juristen und andere Internetaktivisten warnen vor den äußerst unschönen Nebenwirkungen eines solchen Gesetzes, das, sollte es denn kommen, das Internet verändern würde.“

Seine Worte verhallten damals (fast) ungehört.

Aber wie klingen diese: „In Deutschland hat die Einführung des Leistungsschutzrechtes dazu geführt, dass den Nutzern von Suchmaschinen die Suchergebnisse nicht mehr im gewohnten Umfang zur Verfügung gestellt werden. Das Leistungsschutzrecht führt zu einer Reduzierung der Meinungs- und Informationsvielfalt.“

Oder diese: „Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger hat erwartungsgemäß zu einem ganz erheblichen Maß an Rechtsunsicherheit geführt.“

Diese Worte stammen von der BITKOM, dem Bundesverband der deutschen IT-Wirtschaft. Sie stehen in einer kleinen Broschüre mit dem Titel Leistungsschutzrecht für Presseverleger – eine Bestandsaufnahme, die dieser Tage veröffentlicht wurde und in der an die Kritik erinnert wird, die seinerzeit bei der Verabschiedung des Leistungsschutzrechts durch den Deutschen Bundestag geäußert wurde – nicht nur von SvB. „Unter anderem wurde im damaligen Gesetzgebungsprozess und auch nach der Verabschiedung kritisiert, dass das Leistungsschutzrecht in dieser Form weder rechtlich noch ökonomisch zu rechtfertigen sei und zu erheblichen Kollateralschäden führen werde.“

Und nun haben wir den Salat, beziehungsweise den Kollateralschaden. Google und andere Suchmaschinenbetreiber haben sich, was zu erwarten war, geweigert, für „Snippets“ (kleine Auszüge aus aktuellen Veröffentlichungen deutscher Tageszeitungen) zu bezahlen und haben statt dessen diejenigen Verlage, die darauf bestanden haben, aus dem Programm genommen, zitieren sie also nicht mehr.

Das hat den Verlagen, die ohnehin wirtschaftlich auf dem letzten Zahnfleisch gehen, eine weitere blutende Wunde versetzt, weil ihnen die Besucher auf ihren Websites wegbleiben, die ihnen Google früher zugetrieben hat. Die Zahl der Meldungen aus dem Springer-Flaggschiff „Die Welt“ in Google News stürzte senkrecht ab und hat sich seitdem nicht erholt. Was haben sie also getan: Sie haben Google offiziell gebeten, sie doch bitte, bitte wieder aufzunehmen und zu zitieren, selbstverständlich für lau. Womit sie ihr eigenes Leistungsschutzrecht ausgehebelt haben.

Kleine Anbieter aber, besonders Internet-Startups, haben angesichts der Rechtsunsicherheit, die durch das neue „Recht“ geschaffen worden ist, entweder die Lust verloren oder kleinere Brötchen als geplant gebacken. Dadurch ist dem Wirtschaftsstandort Deutschland massiver Schaden entstanden. Sagt alles nicht SvB und sage nicht ich, sondern sagt der BITKOM.

Statt einzusehen, dass sie sich hoffnungslos verrannt haben, denkt die Politik darüber nach, wie sie noch eins drauflegen kann. „IT-Kommissar“ Günther Oettinger, alles andere als ein Digital Native, schwadronierte auf der Internet-Konferenz DLD über eine Steuer auf die Darstellung urheberrechtlich geschützter Inhalte, auch wenn das noch keine beschlossene Sache“ sei, wie er im Interview mit dem Wall Street Journal sagte.

Volkes Stimme - ungehört

Volkes Stimme – ungehört

Das Leistungsschutzrecht für Verlage sei eine Form der „Schutzgelderpressung“, ereiferte sich SvB vor drei Jahren. Und jetzt sehen immer mehr Leute, dass er Recht hatte. Dafür haben es aber offenbar die Wähler verstanden. In einer Umfrage des BITKOM lehnten 85 Prozent der Internet-Nutzer ein Leistungsschutzrecht für Verleger ab. Aber welcher Politiker hört denn schon auf Volkes Stimme?

Sebastian hat aber damals noch etwas anderes gesagt, und das verdient es, an dieser Stelle wiederholt zu werden:

Alle beklagen sich über die abnehmende Qualität des Journalismus in Deutschland und erkennen durchaus, dass schleichende Umsatzrückgänge zu einer Erosion beim Personal geführt haben. Dann aber hapert es an der Transferleistung im Denken.

Eine Tageszeitung, die versucht, ihren Preis zu verdoppeln, wird am Kiosk vergammeln. Keiner nimmt sie mit, alle werden damit beschäftigt sein, darüber zu jammern, dass es keine vernünftigen Zeitungen mehr gebe. Und das ist der wahre Hintergrund hinter dem Leistungsschutzrecht: Es ist durchaus vermittelbar, daß irgendwer bezahlt, dass es so weitergehen kann wie bisher, solange es nicht der Leser ist. Und Google hat’s ja. Ein Opfer wurde gefunden, mission accomplished.

In Wahrheit werden wir vermutlich nach einem massiven Zeitungssterben eine Renaissance des Journalismus erleben und auch wirkliche Neuerungen im Geschäftsmodell. An Ideen mangelt es nicht, und solange das Internet frei bleibt von Überregulierung und Umschichtung, wird das nächste erfolgreiche journalistische Geschäftsmodell wohl im Internet stattfinden.

Und über Google & Co. wird man es finden.

 

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